Das BAföG ist eine Hilfe vom Staat. Es unterstützt junge Menschen beim Studium oder in der Schule, wenn sie nicht genug Geld haben. Wer BAföG bekommen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man darf bei Studienbeginn höchstens 45 Jahre alt sein. Auch der Aufenthaltsstatus ist wichtig: Nur wer in Deutschland leben darf, kann BAföG erhalten. Außerdem wird geprüft, wie viel Geld deine Eltern verdienen.
Wenn deine Eltern wenig Geld haben, bekommst du mehr. Manchmal zählt nur dein eigenes Einkommen, z. B. wenn du schon lange gearbeitet hast. Wichtig ist: Du musst rechtzeitig einen Antrag stellen.Es gibt viele verschiedene Arten von Ausbildungen, für die man BAföG bekommt. Dazu gehören: Schulen, Studiengänge und auch der zweite Bildungsweg, wenn man später noch den Schulabschluss nachholt.
Du musst zeigen, dass du regelmäßig zur Schule gehst oder studierst. Wer den Studiengang wechselt, muss das schnell tun – sonst fällt das BAföG weg. Auch deine Leistungen zählen: Du musst genug Leistungspunkte sammeln und Nachweise einreichen. Je nach Situation bekommst du auch Zusatzgeld, z. B. für Kinder oder deine Krankenversicherung. So hilft dir das BAföG, dich auf dein Lernen zu konzentrieren.
Wer ist grundsätzlich BAföG‑berechtigt?
Jeder kann BAföG beantragen, wenn er studiert oder eine Schule besucht. Wichtig ist, dass man es sich nicht allein bezahlen kann.
Es zählt das Gesamteinkommen der Familie oder des eigenen Haushalts. Nur wer wenig Geld hat, bekommt Hilfe. Auch wer alleinerziehend ist und selbst zahlt, kann oft Hilfe bekommen.
Mehr Beispiele
- Schüler in der 11. Klasse
- Azubi in der Berufsfachschule
- Studierende an Uni oder Fachhochschule
Altersgrenze bei Studienbeginn (≤ 45 Jahre)
Wer will, kann BAföG beantragen, wenn er maximal 45 Jahre alt ist, sobald das Studium beginnt.
Ist man älter, wird es schwerer. Man muss zeigen, dass es wichtig ist, später zu studieren.
Aber in der Regel gilt: Studienbeginn bis 45 Jahre, sonst nur Ausnahmen.
Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Nur Deutsche oder Menschen mit Daueraufenthalt können BAföG bekommen.
Auch EU-Bürger oder Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus dürfen es beantragen.
Andere müssen gut begründen, warum sie in Deutschland studieren wollen.
Förderfähige Ausbildungsarten
BAföG gilt nicht nur fürs Studium. Auch für:
- Schule (zB. Gymnasium, berufsbildende Schule)
- Studium (Uni oder Berufsakademie)
- Zweiter Bildungsweg (z. B. Abitur nachholen)
Alle diese Ausbildungen sind förderfähig, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.
Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG
Wenn man verheiratet ist oder eigene Kinder hat, zählen die Eltern nicht.
Man kann BAföG auch ohne Eltern bekommen, wenn man:
- mehr als 5 Jahre gearbeitet hat,
- oder schon 4 Jahre erwerbstätig war,
- oder vorher schon selbst BAföG bezogen hat.
Dann gilt man als Elternunabhängig.
Regelstudium und Fachrichtungswechsel – Fristen & Nachweise
Man muss im Regelstudium bleiben. Das heißt:
- die normale Zeit studieren (z. B. 6 Semester für ein Bachelorstudium).
- Bei einem Fachrichtungswechsel gibt es nur wenig Zeit.
Meist kann man nach 2 Semestern wechseln. Danach wird BAföG schwierig.
Nachweise sind: - Immatrikulationsbescheinigung
- Notenspiegel
- Wechselbestätigung der Uni
Thema | Regelzeit | Fachwechsel‑Frist | Nachweise |
Bachelor Studium | ca. 6 Semester | meist nach 1–2 Semestern | Immatrikelungs‑ und Wechsel Bescheinigung |
Master Studium | ca. 4 Semester | kein Wechsel | gültige Immatrikulation |
Berufliche Schule | abhängig vom Bundesland | je nach Schulform | Abschlusszeugnisse, Anmeldebestätigung |
Leistungserbringung: Einkommens‑ und Vermögensprüfung
Zur BAföG-Berechnung zählt:
- Einkommen der Eltern oder des Partners
- eigenes Einkommen
- eigenes Vermögen (z. B. Sparbuch)
Es gibt Freibeträge, die man behalten darf. Was darüber geht, wird auf das BAföG angerechnet.
Die Einkommensprüfung macht das Amt alle paar Jahre neu.
Man muss deshalb Unterlagen wie die letzten Steuerbescheide vorlegen.
Freibeträge bei Eltern‑, Ehegatten‑ und Studierenden‑Einkommen
Das BAföG berücksichtigt bestimmte Beträge, die man behalten darf.
Hier siehst du eine Tabelle (2025) mit Übersicht:
Person/Kategorie | Freibetrag pro Jahr |
Studierender (eigenes Einkommen) | 9 120 € |
Ehepartner/Lebenspartner | 18 240 € |
Eltern (für Kinder) | 30 000 € (pro Kind) |
Wenn das Einkommen darüber liegt, mindert es das BAföG.
Höhe der Förderung & aktueller Höchstsatz 2025
Die Höhe richtet sich nach:
- Bedarf: Wohnort, Miete, Krankenversicherung
- Einkommen und Vermögen
Im Jahr 2025 beträgt der Höchstsatz für Studierende:
- 934 € monatlich (unabhängig vom Einkommen)
- Zusätzlich:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuschläge bei Kindern
- Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Beträge können unterschiedlich sein – abhängig vom persönlichen Bedarf.
Kranken‑, Pflege‑ und Kinderbetreuungszuschläge
Zum BAföG gibt es extra Zuschläge:
- Krankenversicherung: ca. 190 € monatlich
- Pflegeversicherung: ca. 50 € monatlich
- Kinderbetreuung: 150 € je Kind
Diese Zuschläge werden zusätzlich zum Basis-Betrag gezahlt.
Dauer der Förderung und Ausnahmeregelungen
BAföG wird für eine feste Zeit bezahlt – meist für die Regelstudienzeit.
Ausnahmen:
- Bei Krankschreibung, Behinderung oder Erziehungszeit – mit Nachweis.
- Nicht bei schlechter Note oder zu vielen Urlaubssemestern.
Man darf nur eine bestimmte Zeit förderfähig sein – danach läuft es meistens aus.
Antragstellung – Formulare, Fristen & digitale Optionen
Man braucht spezielle Formulare (z. B. „Formblatt 1“).
Formulare gibt es:
- online (Portal vom BAföG-Amt)
- bei Uni und Schulen
- direkt beim Amt
Fristen beachten:
- BAföG nur für ein Semester
- Antrag spätestens 6 Wochen vor Semesterbeginn
Digital:
- Über das BAföG-Digital-Portal
- Eingaben online machen
- Dokumente digital hochladen
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt BAföG?
Nur, wer studiert oder eine Schule besucht und wenig eigenes Geld hat. Also zählen Kinder und Partner zählen mit.
Wie alt darf man für BAföG sein?
Man darf höchstens 45 Jahre bei Beginn des Studiums sein. Danach geht es meist nicht – nur wenige Ausnahmen.
Welche Ausbildung wird gefördert?
Studium, Schule, Zweiter Bildungsweg. Wichtig: Es gibt Regeln wie Fristen und Abschlussarten.
Wann ist man elternunabhängig?
Wenn du verheiratet bist, Kinder hast oder lange gearbeitet hast. Dann zählt das Einkommen der Eltern nicht.
Wie viel kann man verdienen?
Studierende dürfen bis zu 9 120 € im Jahr verdienen. Partner oder Eltern haben höhere Freibeträge.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2025?
Maximal 934 € monatlich. Dazu kommen Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung und Kinder.
Wie lange bekommt man BAföG?
Meist solange, wie die Regelstudienzeit dauert. Bei Krankheit oder Kind gibt es Ausnahmen.
Wo beantragt man BAföG?
Beim BAföG-Amt der Uni, Schule oder direkt online im Portal. Der Antrag muss vor dem Semester anfangen abgegeben werden.
Fazit
Das BAföG hilft jungen Menschen, damit sie in der Ausbildung und im Studium nicht arm sind.
Es ist eine Kombination von Zuschuss und zinslosem Darlehen.
Man braucht wenig eigenes Geld und teils Unterstützung durch die Eltern.
Wichtig ist:
- Fristgerechtes Antragstellen
- Einkommensnachweise vorlegen
- Regeln zu Alter, Bedarf und Studiendauer beachten
Mit dem digitalen Portal geht’s heute viel leichter. Wer alles richtig ausgefüllt und rechtzeitig beantragt, bekommt sein Geld pünktlich. Das sichert dir ein ruhiges Studium – ohne Geldsorgen.